Gemäß der Berufsordnung der Bundestierärztekammer ist jeder Tierarzt / jede Tierärztin zur Fortbildung verpflichtet. Der Umfang der Fortbildungspflicht beträgt
Durch interaktive Fortbildungsangebote wie die der Tierärztlichen Praxis können maximal 25% der erforderlichen Pflichtfortbildungszeit nachgewiesen werden. Nutzen Sie diese Möglichkeit und erwerben Sie bequem von zu Hause aus bis zu einem Viertel Ihrer notwendigen ATF-Stunden! Durch das sorgfältige Studium eines ATF-anerkannten Fortbildungsartikels und die richtige Beantwortung von mindestens 80% der Multiple-Choice-Fragen können Sie schnell und einfach eine ATF-Fortbildungsstunde erwerben. Den Nachweis über Ihre erfolgreiche Teilnahme erhalten Sie direkt im Anschluss.
Übrigens: Auch die Österreichische Tierärztekammer erkennt die ATF-anerkannte Fortbildung 1:1 an!
Für Abonnenten der „Tierärztlichen Praxis“ ist die Teilnahme an den Fortbildungsmodulen kostenlos. Sie müssen sich nur einmalig auf
www.schattauer-atf.de registrieren, ihre Abo-Nummer hinzufügen und können sofort punkten!
Für Praxisgemeinschaft/Gemeinschaftspraxis gilt: Maximal 2 Teilnehmer pro Abonnement der Tierärztlichen Praxis können die Fortbildungsmodule kostenlos nutzen.
Nicht-Abonnenten haben die Möglichkeit, ein Fortbildungsmodule für den Preis von 25,- € zu absolvieren. Auch hierfür ist die einmalige Registrierung unter
www.schattauer-atf.de erforderlich.
Ihre Vorteile im Überblick:
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schreiben Sie uns bitte. Sie bekommen von uns schnell eine persönliche Antwort.
Wir wünschen Ihnen viel Erfolg!
Ihr www.schattauer-atf.de Team